zurück

Feuerwehr-Führerschein: neue Fahrberechtigungsverordnung in Kraft

vom 08.11.2012
 
Im Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 29. Oktober 2012 wurde die neue "Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes"  (kurz: Zweite Fahrberechtigungsverordnung) in der Fassung vom 23. Oktober 2012 veröffentlicht. Die Zweite Fahrberechtigungsverordnung regelt die Ausbildung, die Erteilung und die Prüfung des so genannten Feuerwehr-Führerscheins in Baden-Württemberg. Neu ist, dass die bisher geltende Gewichtsgrenze des Einsatzfahrzeuges von 4,75 t nun auf 7,5 t angehoben wurde. Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t, die vor dem 1. Dezember 2012 erteilt worden sind, bleiben im bisherigen Umfang gültig. Die neue Verordnung tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft und löst die bisher geltende Fassung aus dem Jahr 2011 ab. Der Feuerwehr-Führerschein ist nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Text: J. Thorns 
zurück

Berichte LFV/DFV

Montag, 04.05.2026

Jahresstatistik der Feuerwehren 2025

weiterlesen
 
Samstag, 04.04.2026

neues von der LFS BW

weiterlesen
 
Freitag, 23.01.2026

Beschaffung von Löschfahrzeugen

weiterlesen
 

...die nächsten 3 Ter‍mine:

12.06.2026

Cocktailparty Feuerwehr Musberg

Ort: Feuerwehrhaus Ludwigstraße 9 LE-Musberg

13.06.2026

!!! Abgesagt !!! Ansaugen an der Körsch

Ort: Ostfildern

13.06.2026 bis 14.06.2026

Tag der offen Türe Feuerwehr Deizisau

Ort: Feuerwehrhaus Plochinger Straße 41 Deizisau
Alle Termine

Kreisfeuerwehrverband Esslingen-Nürtingen

Portal der Feuerwehren im Landkreis Esslingen
Bahnhofstraße 2
73271 Holzmaden

©2010-2026 Kreisfeuerwehrverband Esslingen-Nürtingen

Direktkontakt

Telefon: 07023-90001-0
E-Mail: vorstand@kfv-esnt.de