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Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb bei den Feuerwehren während der Corona Pandemie
vom 24.07.2020
Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg hat heute die aktualisierten "Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen" zur Verfügung gestellt (siehe Anlage). Darin gibt das Innenministerium konkrete
Handlungsempfehlungen für die Gemeindefeuerwehren inklusive der Jugendfeuerwehr und den musiktreibenden Zügen und spricht in diesen Hinweisen im Absatz 4 auch Empfehlungen für die
Durchführung von Versammlungen der Gemeindefeuerwehren aus. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sollen sich die Angehörigen
ein und derselben Gemeindefeuerwehr möglichst nicht bzw. nur unter den in den Hinweisen des Ministeriums beschriebenen Rahmenbedingungen treffen. Alle dort beschriebenen Handlungsempfehlungen haben das Ziel, Erkrankungen oder den Ausfall ganzer Einheiten durch Quarantänemaßnahmen zu vermeiden und damit die Einsatzfähigkeit der Gemeindefeuerwehren nicht zu gefährden.
Hinweise zum Ausbildungs- Übungs- und Dienstbetrieb der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen
Anschreiben des Innenministerium Baden-Württemberg
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