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Corona: Feuerwehrleute werden mit erhöhter Priorität geimpft

vom 26.12.2020
 
Dank der Bemühungen des Deutschen Feuerwehrverbandes und des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg sind Feuerwehrangehörige nun als Personen eingestuft, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind und mit erhöhter Priorität Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung haben (§ 4 Nr. 3 Coronavirus-Impfverordnung). Damit fallen sie in die dritthöchste Kategorie. Zunächst sollten Feuerwehrangehörige nur nachrangig Anspruch auf die Schutzimpfung haben. Feuerwehrangehörige, die im Rettungsdienst tätig sind, haben sogar Anspruch auf die Schutzimpfung mit höchster Priorität (Kategorie 1).

Der Wortlaut der Verordnung findet sich hier.
 
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