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Rauchmeldertag am 13.05.2022

vom 13.05.2022
 

Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens.

Zu Recht besteht daher die gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern. Ein Rauchwarnmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alarmiert, dass eine Rettung möglich ist. Rauchwarnmelder sind daher Lebensretter!

Rauchwarnmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht die Ladung zur Neige, wird dies mit einem entsprechenden Ton signalisiert.

  • Pro Wohnung als gesetzlicher Mindestschutz jeweils einen Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Flurbereichen. Besser: Rauchwarnmelder in allen Räumen!
  • Rauchwarnmelder können auch per Funk miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig, was besonders in größeren Häusern sinnvoll ist.
  • Rauchwarnmelder an der Decke anbringen und möglichst in Raummitte.
  • Von Wänden oder Einbaumöbeln einen Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.
  • In Wohnungen oder Einfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken sollten Rauchwarnmelder auf allen Etagen montiert werden.
  • Wichtig ist auch ein Rauchwarnmelder im Keller.

Kauftipps

Rauchwarnmelder sind nicht teuer. 

  1. Der Melder sollte mit optischer Technik funktionieren.
  2. Achten Sie auf ein akustisches Signal bei einer "leeren" Batterie.
  3. Achten Sie auf das CE-Zeichen und GS-Zeichen.
  4. Achten Sie auf einen Testknopf, mit dem die Funktion des Gerätes überprüft werden kann.
  5. Achten Sie auf die Möglichkeit, mehrere Geräte miteinander verbinden zu können.
  6. Für Gehörlose gibt es Ausführungen mit Blitzlicht und Vibrationsgeber, der nachts unter das Kopfkissen gelegt wird.

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit 2011 das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
  • Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Wenn ein Rauchmelder ausgelöst hat, gehen Sie bitte umgehend der Ursache auf den Grund und  alarmieren Sie die Feuerwehr über Notruf 112.

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/am-rauchmeldertag-rauchmelder-pruefen/

Quelle: LFV


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