Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (FwDV 500) „Einheiten im ABC-Einsatz“ wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) des Arbeitskreises V der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister und -senatoren der Länder genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen. Die Aktualisierung der FwDV 500 war im wesentlichen wegen des neuen Strahlenschutzgesetzes, neuer Rechtsvorschriften im Gefahrgutrecht, Änderungen in der Biostoffverordnung und Weiterentwicklungen technischer Standards in der Dekontamination notwendig geworden.
Die Vorschrift muss in den einzelnen Ländern erst noch vom zuständigen Innenministerium zur Anwendung empfohlen oder eingeführt werden, bevor die neue Fassung im jeweiligen Land Geltung erlangt.
Quelle: DFV
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