Die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 1 „Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ wurde neu strukturiert und an die sich in den vergangenen Jahren geänderte Einsatzpraxis angepasst. Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (AFKzV) hat die FwDV 1 mit Stand vom April 2026 im
Umlaufverfahren zum 01. Juli 2026 genehmigt sowie den Ländern zur Einführung empfohlen. Es wird außerdem den Gemeinden empfohlen, die aktuelle Fassung im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung einzuführen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Feuerwehr-Dienstvorschriften nach Nummer 1.2 der Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung bei der Ausbildung der Feuerwehrangehörigen zu beachten sind. Die Fassung der FwDV 1 Stand vom April 2026 steht auf der Webseite der Landesfeuerwehrschule unter https://www.lfs-bw.de/themen/gesetzevorschriften/fwdv/ zur Verfügung.
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